Rentenversicherung in Deutschland

Die Beiträge zur Pensionskasse werden in gleicher Höhe (50/50) vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer geleistet. Die Ausnahme sind Teilzeitarbeitsverträge (Minijob). In solchen Fällen zahlt der Arbeitgeber die meisten Abzüge. Bei Arbeitslosigkeit werden Beiträge zur Pensionskasse von der Agentur für Arbeit geleistet und bei Krankheit entweder vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse. Schüler und Studenten leisten … Weiterlesen